Thursday, 16. May 2019
Posted by Mohamed Wa Baile und Ellen Höhne
Das neuerschienene Buch „Racial Profiling - Struktureller Rassismus und antirassistischer Widerstand“ versammelt wissenschaftliche, künstlerische und aktivistische Beiträge zu den gesellschaftlichen Hintergründen und Wirkungsweisen von Racial Profiling und den Möglichkeiten eines intersektionalen antirassistischen Widerstands. Dabei liegt der Fokus auf der Schweiz, ergänzt durch Perspektiven von AutorInnen, die mit dem deutschen Kontext vertraut sind. Alle Artikel des Buches sind hier frei zugänglich. Die Vernissage zum Buch findet am 29. Mai 2019 im Tojo Theater in Bern statt. Auf diesem Blog wollen wir drei Texte aus dem Buch veröffentlichen und auch der INES-Community zur Verfügung stellen. Die Texte erscheinen mit freundlicher Genehmigung der HerausgeberInnen (Mohamed Wa Baile, Serena O. Dankwa, Tarek Naguib, Patricia Purtschert, Sarah Schilliger) und der jeweiligen AutorInnen.
»Hautverdächtig« ist die theatralische Dokumentation und Reinszenierung eines Schweizer Gerichtsfalls zu Racial Profiling, der im Jahr 2015 begann und mittlerweile vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anhängig ist. Dieser experimentelle Text bringt die institutionalisierte Diskriminierungspraxis der Polizei ans Licht, in der täglich Menschen verdächtigt, willkürlich aufgehalten und als Rassisierte ausgeschlossen werden.
Wie kam es dazu? Bei Verhandlungen zu Racial Profiling vor Schweizer Gerichten zeigte sich bisher Folgendes: Zum einen werden rassisierte Betroffene polizeilicher Übergriffe nicht ernst genommen: Sie gelten als überemotional und ihre Aussagen als weniger glaubwürdig als die der PolizeibeamtInnen. Zum anderen scheint das Interesse an einer Prüfung bezüglich eines Verstoßes gegen das Diskriminierungsverbot gering bis nicht existent zu sein. Die theatralische Dokumentation »Hautverdächtig« entstand über mehrere Monate, motiviert durch den Verlauf des Verfahrens von Mohamed Wa Baile vor dem Bezirksgericht Zürich im Herbst 2016 und inspiriert vom Format des Tribunals, wie es der Berner Rassismus-Stammtisch im selben Jahr mit dem »Kanakentribunal« inszenierte. Bisher wurde das Tribunal in der Schweiz dreimal aufgeführt.
Die Mitwirkenden sind zum Teil SchauspielerInnen, aber vor allem sind es Menschen, die mit Rassismus vertraut sind – People of Color, die Racial Profiling erfahren, und/oder antirassistische AktivistInnen. Während einer Tribunalvorstellung stehen das Wissen und die Perspektiven von People of Color mit Rassismuserfahrungen im Vordergrund. In den verschiedenen Städten kooperierte die Allianz gegen Racial Profiling mit lokalen AktivistInnen, mit der Kollaborativen Forschungsgruppe zu Racial Profiling, mit FreundInnen der Autonomen Schule sowie mit Sans-Papiers-Anlaufstellen. Die Mitwirkenden möchten Racial Profiling sichtbar machen und nehmen alle Anwesenden mit in die Verantwortung. Alle werden aufgefordert, rassistische Polizeikontrollen aktiv zu verweigern und/oder zu verhindern. Neben den Aussagen von Betroffenen werden bei einem solchen Tribunal reale Verfahrensdokumente, Urteile und Medienberichte zitiert, welche die Gewaltförmigkeit von Racial Profiling für das Publikum erlebbar machen sollen. Muster des Distanzierens, Verharmlosens und Rechtfertigens vonseiten der Polizei und Autoritäten werden nachgezeichnet. »Hautverdächtig« ist eine antirassistische Intervention, die dem realen Schweizer Gerichtsraum, der strukturell rassistisch geprägt ist, einen alternativen, ermächtigenden Raum entgegenstellt. Ziel des Tribunals ist es, einen Raum für Empowerment und gesellschaftliches Bewusstsein zu schaffen – nicht nur für das Unrecht, welches den Betroffenen widerfährt, sondern auch für die Chancen, die in einer solidarischen, postmigrantischen Gesellschaft der Vielen liegen.
[Die Tribunalleiterin eröffnet das Tribunal.]
Tribunalleiterin:
Liebe Anwesende, ich begrüße Sie als Moderatorin recht herzlich zur öffentlichen Verhandlung im Fall von Mohamed Wa Baile. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die Kontrolle durch die Stadtpolizei Zürich am 5. Februar 2015, um 7.05 Uhr im Hauptbahnhof Zürich, anlässlich derer Herr Wa Baile die Aufforderung, seinen Ausweis zu zeigen, nicht befolgte und das polizeiliche Vorgehen als Racial Profiling bezeichnete. Schließlich erhielt Herr Wa Baile einen Strafbefehl, gegen den er Einsprache erhoben hat.
Wir verhandeln heute ein gesellschaftliches Problem, welches die letzten Monate verstärkt Aufmerksamkeit erhalten hat: Racial Profiling, also rassistisch diskriminierende Polizeikontrollen. Geladen sind zunächst der Einsprecher Herr Wa Baile sowie für eine Befragung einer der Polizisten, welche die Kontrolle durchgeführt haben. Zunächst zu Ihnen, Herr Wa Baile: Was wollen Sie erreichen, beziehungsweise was machen Sie geltend?
Mohamed Wa Baile:
Nachdem ich die Buße erhalten hatte, habe ich mir die Akten angesehen. Wenn die Polizei eine Schwarze Person gesucht hätte, die mir ähnelt, hätte ich die Buße akzeptiert. Aber nur weil ich den Blick abgewendet haben soll – gemäß Rapport–, muss ich keine Buße akzeptieren. Das mache ich ja ständig. Zudem ist im Rapport festgehalten, dass ich mich absolut unkooperativ verhalten habe. Das bestreite ich.
Tribunalleiterin:
Schildern Sie mir den Vorfall bitte aus Ihrer Sicht, Herr Wa Baile.
Mohamed Wa Baile:
Am 5. Februar 2015 um 7.05 Uhr verließ ich, wie Hunderte andere PendlerInnen, den Zug von Bern im Zürcher Hauptbahnhof, um zu meinem Arbeitsort an der Eidgenössischen Technischen Hochschule zu gelangen. Von zwei Stadtpolizisten und einer Stadtpolizistin wurde ich angehalten und aufgefordert, meinen Ausweis zu zeigen. Ich sagte: »Wissen Sie, wie es sich anfühlt, wenn Sie mich aus all diesen Leuten hier herauspicken? Wenn Sie mich aus all diesen Leuten auswählen, die hier entlanglaufen, dann empfinde ich das als Racial Profiling und werde mich deswegen nicht ausweisen.« Als sie mich in eine Ecke geleiteten, folgte ich den BeamtInnen widerstandslos und ließ diese entwürdigende Kontrolle in der Öffentlichkeit über mich ergehen. Ich habe meine beiden Hände aus der Jackentasche genommen und meine Beine gespreizt, als mich die Beamten dazu anwiesen. Wie in allen solchen Situationen, die ich hier in der Schweiz immer wieder im Zusammenhang mit Polizeikontrollen erlebe, bin ich auch in dieser Situation ruhig geblieben. Ich habe mich gewaltfrei verhalten und habe anständig kommuniziert. Schließlich fand man meine Versicherungskarte, klärte die Personalien ab und beendete die Kontrolle. In der Folge wurde gegen mich ein Strafverfahren wegen »Nichtbefolgens polizeilicher Anordnungen« eingeleitet. Wenn wir den Sicherheitsbehörden ermöglichen, Racial Profiling zu praktizieren, akzeptieren wir auch Diskriminierung.
Tribunalleiterin:
Weshalb haben Sie die Anweisung, sich auszuweisen, nicht befolgt?
Mohamed Wa Baile:
Weil ich finde, dass es Rassendiskriminierung ist, wenn man mich so rauspickt aus all diesen Leuten. Ich habe einfach genug von diesen Kontrollen. Ich bin auch ein Mensch, wie meine weißen FreundInnen. Fast alle meine Schwarzen FreundInnen haben solche Situationen schon erlebt, nicht hingegen meine weißen FreundInnen.
Tribunalleiterin:
Hatten Sie Ihre Ausweispapiere dabei? Welche waren es und wo hatten Sie diese?
Mohamed Wa Baile:
Ja, ich hatte den roten Pass dabei. Der war in meinem Rucksack.
Tribunalleiterin:
An dieser Stelle möchte ich auf den Polizeirapport zu sprechen kommen und auf dessen Begründung, warum es zur Einleitung der Kontrolle kam. Möchten Sie sich hierzu äußern?
Mohamed Wa Baile:
Ja, ich frage mich wegen dieses Blickes. Ist es nicht normal, dass eine Person, die keine Beziehung aufbauen möchte, einfach wegschaut? Oder hätte ich Sie begrüßen sollen und zu einem Kaffee einladen?
[Er schaut zum Polizisten.]
Tribunalleiterin:
Wollen Sie Ihren bisherigen Aussagen noch etwas beifügen?
Mohamed Wa Baile:
Ich weiß nicht, ob ich weinen oder lachen muss! Die PolizistInnen werden faktisch gezwungen, ihr Kontrollraster auf bestimmte Gruppen auszurichten. Ja, es kommt von oben, er tut, was er gelernt hat: Menschen, die aussehen wie ich, zu kontrollieren. Ich tue auch, was ich tun muss, nämlich für meine Rechte kämpfen, bis ich nicht mehr als Bürger zweiter Klasse gesehen werde, bis ich aus meiner Wohnung gehen kann, ohne mir Gedanken zu machen, ob ich mich auf eine Kontrolle gefasst machen muss.
Tribunalleiterin:
Halten Sie an der Einsprache fest oder ziehen Sie diese zurück?
Mohamed Wa Baile:
Ich halte an der Einsprache fest.
Tribunalleiterin:
Herr Polizist, bevor wir zu Ihrer Befragung kommen – möchten Sie etwas von Herrn Wa Baile erfragen?
Polizist:
Ich habe eine Frage: Sind meine Kollegen und ich Rassisten?
Mohamed Wa Baile:
Mir ist die Tatsache bewusst, dass ich wegen meiner Hautfarbe kontrolliert werde.
Polizist:
Sie werfen uns vor, wir seien Rassisten.
Mohamed Wa Baile:
Ich verstehe, Sie möchten keine schlechten Menschen, also auch keine Rassist*innen sein. Mein Vorwurf geht an die Polizei als Institution.
Polizist:
Ich bin als Privatperson hierhergekommen und nicht als Institution.
Mohamed Wa Baile:
Mir geht es nicht darum, Sie als Individuum anzugreifen. Dies habe ich Ihnen auch bei einer persönlichen Erklärung mit Handschlag im Anschluss an die Zeugeneinvernahme gesagt.
Tribunalleiterin:
Wir kommen nun zur Befragung des Polizisten. In welcher Beziehung stehen Sie zur beschuldigten Person?
Polizist:
Ich kenne ihn nur vom Vorfall her.
Tribunalleiterin:
Können Sie sich noch an den Vorfall vom 5. Februar 2015 erinnern?
Polizist:
Der Vorfall sagt mir etwas, aber so genau erinnere ich mich nicht mehr, nur ungefähr.
Tribunalleiterin:
Haben Sie im Vorfeld nochmals den Rapport durchgesehen oder sich mit Ihren KollegInnen diesbezüglich unterhalten?
Polizist:
Ich habe die Akten nicht mehr gelesen und mit niemandem mehr darüber geredet.
Tribunalleiterin:
Schildern Sie mir den Vorfall bitte aus Ihrer Sicht.
Polizist:
Wir waren am Hauptbahnhof Zürich und haben dort eine männliche Person mit dunkler Hautfarbe gesehen, welche uns gegenüber den Eindruck machte, dass er aufgrund unserer Präsenz einen Bogen um uns machte. Darum haben wir uns entschlossen, ihn zu kontrollieren. Ich habe der Person die Kontrolle eröffnet. Wir waren in Uniform dort. Ich fragte die Person, ob sie sich uns gegenüber ausweisen könne. Die Person sagte mit ein paar wenigen Worten: »Ich habe keinen Ausweis.« Aufgrund dessen hat sich für uns der Verdacht ergeben, dass wir allenfalls ein Delikt im Bereich Ausländerrecht haben, und wir haben die Person nochmals aufgefordert, sich auszuweisen beziehungsweise die Personalien anzugeben. Dieser Aufforderung kam die Person nicht nach, sie gab weder mündlich die Personalien an, noch wies sie sich mit einem Ausweis uns gegenüber aus. An Details kann ich mich nicht erinnern.
Ich weiß nur noch, dass wir am Schluss die Person nach allfälligen Ausweisdokumenten durchsuchen mussten, dass ein passiver Widerstand da war, dass die Person nicht bei der Kontrolle mitwirken wollte. Nach längerer Zeit fanden wir irgendetwas, ich weiß nicht mehr, ob es ein Bahnbillet oder ein Krankenkassenausweis war, etwas, wo wir ein Geburtsdatum und eventuell auch den Namen fanden. Es war ohne Lichtbild. Nach langem Hin und Her konnten wir die Personalien so überprüfen. Man hat der Person auch die Verzeigung betreffend »Nichtbefolgen einer polizeilichen Anordnung« eröffnet. Dafür haben wir auch nach der Wohnadresse gefragt, welche auch in die Verzeigung gehört. Die kontrollierte Person hat sich aber bis zum Schluss geweigert, diese bekannt zu geben. Da wir das Wichtigste vor Ort feststellen konnten, beschlossen wir, dass es keinen Grund mehr gab, die Person mitzunehmen. Ich brauchte aber im Anschluss einige Stunden, um den Wohnort zu ermitteln und die Personalien zu verifizieren.
Tribunalleiterin:
Wer hat mit Herrn Wa Baile während der Kontrolle gesprochen?
Polizist:
Das war ich.
Tribunalleiterin:
Wo waren die im Rapport erwähnten anderen PolizistInnen während der Kontrolle?
Polizist:
Sie kamen dazu, die Kontrolle habe aber ich geführt.
Tribunalleiterin:
Können Sie nochmals genau erläutern, weshalb Sie den Beschuldigten einer Personenkontrolle unterzogen haben?
Polizist:
Ich hatte den Eindruck, dass er mich als Polizisten wahrgenommen hatte. Es schien mir, als würde er einen Bogen um mich machen. Dieses Verhalten deutete ich so, dass allenfalls etwas gegen ihn vorliegen könnte, deshalb habe ich mich zur Kontrolle entschlossen.
Tribunalleiterin:
Hat sich der Beschuldigte aus Ihrer Sicht verdächtig verhalten?
Polizist:
Aufgrund der ersten Situation, ja. Da er danach keine Auskunft gab, hat sich der Verdacht erhärtet, es könnte allenfalls ein Verstoß gegen das Ausländergesetz vorliegen.
Tribunalleiterin:
Welche konkreten Anweisungen gaben Sie ihm?
Polizist:
Zu Beginn forderte ich ihn auf, sich uns gegenüber auszuweisen. Er entgegnete, er habe keinen Ausweis. An den genauen Wortlaut kann ich nicht erinnern, einfach sinngemäß sagte er, er habe keinen Ausweis. Daraufhin habe ich ihn im Verlauf des Gesprächs aufgefordert, die Personalien bekannt zu geben, sodass ich überprüfen und kontrollieren könne, ob er einen Aufenthaltstitel in der Schweiz habe. Zum Schluss, als er das auch verweigerte, forderten wir ihn auf, seine Sachen aus den Hosentaschen zu nehmen, damit wir in einem Portemonnaie nach einem Ausweis suchen konnten, um seine Personalien feststellen zu können, was er aber auch verweigerte.
Tribunalleiterin:
Wie reagierten Sie darauf?
Polizist:
Wir haben zum Schluss eine Durchsuchung der Person vorgenommen.
Tribunalleiterin:
Bezüglich der schriftlichen Stellungnahme des Beschuldigten vom 20. April 2015 und des Polizeirapports »Sachverhalt«, wonach der Beschuldigte seinen Blick abgewendet haben soll – können Sie etwas zur Einleitung der Kontrolle sagen?
Polizist:
Das kann ich nicht beurteilen. Ich habe die Person zum ersten Mal gesehen. Der Eindruck hat sich ergeben. Wie detailliert so eine Kontrolle ist, das heißt, wie weit eine solche Kontrolle geht, hängt oft von der kontrollierten Person ab. Für mich spielt auch die Örtlichkeit eine Rolle. Gerade am Hauptbahnhof Zürich mit viel Fernverkehr, wo viele Personen ankommen, haben wir oft Personen, die rechtswidrig ins Land einreisen. Wenn man diesen Aspekt dazu nimmt und eine Person mir am Anfang sagt, dass sie keinen Ausweis habe, dann finde ich es naheliegend, dass man vermuten kann, es liege ein Delikt gegen das Ausländerrecht vor. Das Abwenden des Blicks ist ein Detail, welches ich heute nicht mehr so genau beschreiben könnte. Wenn ich es so in den Rapport geschrieben habe, wird es so gewesen sein. Ich habe den Rapport zeitnah geschrieben.
Tribunalleiterin:
Gemäß der Eingabe von Herrn Wa Baile vom 20. April 2015 habe er zwar verweigert sich auszuweisen, er habe jedoch nicht gesagt, dass er keinen Ausweis dabei habe. Lediglich auf die Frage nach seinen Personalien habe er nicht geantwortet. Außerdem habe er in einem ruhigen und anständigen Ton geantwortet und die BeamtInnen nicht als RassistInnen beschimpft. Können Sie etwas dazu sagen?
Polizist:
Mir gegenüber hat er gesagt, er habe keinen Ausweis. Dies war der erste Satz, den er gesagt hat, als ich ihm die Kontrolle eröffnete und ihn nach dem Ausweis fragte. Aus meiner Sicht war er sichtlich aufgebracht. Er hat zwar sehr wohl anständig mit uns gesprochen, aber im Verlauf der Kontrolle fielen definitiv die Rassismusvorwürfe, da die Kontrolle wegen seiner Hautfarbe stattfinde. Wir gingen aber nicht darauf ein und versuchten ihm zu erklären, weshalb wir die Kontrolle machten.
Tribunalleiterin:
Gibt es weitere Zeug*innen?
Polizist:
Ich wüsste nicht von ihnen. Ich habe nicht mehr mit meinen beiden KollegInnen gesprochen, die dabei waren. Ob sie sich erinnern, weiß ich demnach nicht.
Tribunalleiterin:
Bevor wir die Befragung beenden, frage ich Sie, Herr Wa Baile: Haben Sie Fragen an den Herrn Polizisten?
Mohamed Wa Baile:
Ja, sehr viele. Können Sie genauer sagen, wie ich diesen Bogen gemacht haben soll?
Polizist:
Das kann ich nicht mehr sagen. Es ist zu lange her.
Mohamed Wa Baile:
Ich möchte kurz Bezug auf dieses Wegschauen nehmen, welches Sie im Rapport erwähnt haben. War ich der Einzige, der den Blick von Ihnen abgewendet hat, oder gab es noch andere Leute, die sich gleich verhalten haben, und wenn ja, haben Sie sie auch kontrolliert?
Polizist:
Wir kontrollieren sehr viele Personen. Auch an diesem Tag kontrollierten wir diverse andere Personen. Bezug nehmend auf den Blick: Das ist immer eine Wahrnehmung einer einzelnen Person. Meine Wahrnehmung war, dass der Blick möglicherweise abgewendet wurde, da die Person vielleicht etwas zu verbergen hatte oder es ihr unangenehm war. Dies war für mich ausschlaggebend für eine Kontrolle. Dass die Kontrolle danach auf diese Weise verlaufen ist, beziehungsweise so lang und detailliert war, hatte mit dem Verhalten der kontrollierten Person zu tun. Wir machen eine Kontrolle nur so weit, als diese nötig ist. Es spielt keine Rolle, ob die Person eine weiße oder schwarze Hautfarbe hat. Wenn sich eine Person in meinen Augen verdächtig verhält, würde ich die Kontrolle jederzeit wieder machen. Wir kontrollieren auch viele Personen, welche eine weiße Hautfarbe haben. Wir müssen uns immer mal wieder rechtfertigen, wenn wir dunkelhäutige Personen kontrollieren, da der Rassismusvorwurf oft auftaucht.
Mohamed Wa Baile:
Meine letzte Frage: Wie würden Sie sich fühlen, wenn Sie immer aufgrund der Rasse, die ihnen zugeschrieben wird, unter Generalverdacht stehen würden? Wurden Sie schon einmal kontrolliert, weil Sie ein weißer Mensch sind?
Polizist:
In der Schweiz gibt es so etwas wie einen Generalverdacht nicht, zumindest nicht für mich. Darum kann ich auf diese Frage nicht antworten. Vor dem Gesetz ist jede Person gleich, unabhängig von der Hautfarbe.
Tribunalleiterin:
Wollen Sie Ihren bisherigen Aussagen noch etwas beifügen?
Polizist:
Ich bin seit siebeneinhalb Jahren Polizist. Es ist die einzige Kontrolle in diesen siebeneinhalb Jahren, die so verlief, dass sich jemand weigerte, sich auszuweisen, obwohl darauf hingewiesen wurde, dass er dazu verpflichtet sei. Ich denke, dies zeigt auch, dass ich keine Kontrollen mit rassistischem Hintergrund durchführe. Sonst hätte ich diese Probleme wohl viel häufiger.
Tribunalleiterin:
Im Folgenden wird die Rechtsvertreterin von Mohamed Wa Baile, die hier links von uns steht, das Anklageplädoyer halten. Sie stützt ihre Anklage auf den Parallelbericht der Allianz gegen Racial Profiling, der am 4. Juli 2017 in Genf vor dem UNO-Menschenrechtsausschuss verhandelt wurde. Nach dem Anklageplädoyer hält die Rechtsvertreterin der Polizei das Verteidigungsplädoyer. Sie zitiert aus Protokollen der Polizei, Anklageschriften der Staatsanwaltschaft, Gerichtsurteilen und Voten von Polizeikommandanten. Im Anschluss an die beiden Plädoyers werden ZeugInnen einvernommen. Wir kommen nun zum Anklageplädoyer. Rechtsvertreterin von Mohamed Wa Baile, ich bitte Sie.
Rechtsvertreterin von Herrn Wa Baile:
Liebes Publikum, geschätztes Tribunal.
Im Rapport des Polizisten, der meinen Mandanten Mohamed Wa Baile kontrolliert hat, steht: »Anlässlich der Patrouillentätigkeit […] fiel [dem Polizisten] eine dunkelhäutige, männliche Person verdächtig auf. Dies aufgrund seines Verhaltens der Polizei gegenüber. M. Wa Baile wandte seinen Blick [ab].« Offensichtlich ist der Zusammenhang zwischen Herrn Wa Bailes Verhalten und einem mutmaßlichen Verdacht auf ein ausländerrechtliches Delikt, der sich gemäß Polizeirapport aufgedrängt haben soll, konstruiert. Die Kontrolle war rassistisch motiviert. Ob bewusst oder unbewusst, ist unklar. Ebenfalls ungeklärt ist, ob die Polizistin und die zwei Polizisten mit der Absicht handelten, meinen Mandanten zu diskriminieren. Oder ob sie im besten Wissen und Gewissen meinten, den mutmaßlichen Auftrag zur Bekämpfung des »rechtswidrigen Aufenthalts« beziehungsweise der »rechtswidrigen Einreise«, wie es in Artikel 115 des Ausländergesetzes heißt, umzusetzen.
Oder ob eine andere Absicht dahinter stand, wie die Erfüllung einer Dienstanweisung von weiter oben. Unabhängig von der eigentlichen Absicht der Polizei beruht die Kontrolle auf tief sitzenden rassistischen Bildern. Daher erstaunt auch nicht, dass sich der Polizist bei der Befragung durch die Untersuchungsrichterin in Widersprüche verwickelte. Bei der Befragung des Polizisten durch die Staatsanwaltschaft gab der Polizist zu Protokoll, Zitat: »Der Grund der Kontrolle [war], dass Herr Wa Baile einen Bogen um uns machte.« Zitat Ende. Auf Nachfrage von Herrn Wa Baile, wie genau er denn diesen Bogen gemacht haben solle – Sie haben es gehört –, kann sich der Polizist nicht mehr erinnern. Sodann schwächten Sie [Blick zum Polizisten] im Zeugenstand ihre Aussage ab: »Meine Wahrnehmung war, dass der Blick möglicherweise abgewendet wurde, da die Person vielleicht etwas zu verbergen hatte oder es ihr unangenehm war.« Zitat Ende. Zudem gaben Sie zu Protokoll, Zitat: »Ich fragte die Person, ob sie sich uns gegenüber ausweisen könne. Die Person sagte mit ein paar wenigen Worten: ›Ich habe keinen Ausweis.‹ Aufgrund dessen hat sich für uns der Verdacht ergeben, dass wir allenfalls ein Delikt im Bereich Ausländerrecht haben, und wir haben die Person nochmals aufgefordert, sich auszuweisen beziehungsweise die Personalien anzugeben.« Zitat Ende. Zuerst war es vielleicht das Bogenmachen, das für die Kontrolle ausschlaggebend gewesen sein soll. Danach war es wahrscheinlich das Blickabwenden, das beim Polizisten den Verdacht auslöste. Und in einer weiteren Aussage soll dieser Verdacht erst nach der Anhaltung meines Mandanten entstanden sein, weil sich mein Mandant nicht ausweisen wollte. Aber warum genau wurde Mohamed Wa Baile angehalten?
Unter dem Strich bleibt: Das einzige Verhalten, das vom kontrollierenden Polizisten widerspruchsfrei und zudem wiederholt als Grund der Kontrolle angeführt wurde, ist
das Abwenden des Blickes. Die Frage ist: Würde der Polizeibeamte oder die Polizeibeamtin die gleiche Personenkontrolle auch bei einer als weiß wahrgenommenen Person oder Personengruppe durchführen?
Ich gebe zu, es erstaunt mich nicht, dass sich die Polizei im Fall von Mohamed Wa Baile in solche Widersprüche verheddert. Auch überrascht mich nicht, dass Sie ob dem Rassismusvorwurf völlig verständnislos reagieren. Ehrlich gesagt kann ich Ihnen für Ihr rassistisches Verhalten gar keine großen Vorwürfe machen. Im Gegenteil. Es erstaunt überhaupt nicht, dass Sie und Ihre KollegInnen sich durch das Schweizer Polizeirecht nicht nur zur Kontrolle legitimiert fühlen, sondern geradezu ermutigt werden, in Ihrem Alltag rassistisch zu handeln. Denn gemäß Artikel215 der Strafprozessordnung ist für eine Anhaltung kein konkreter Strafverdacht vorausgesetzt. Es genügt schlicht und einfach, dass ein Zusammenhang der betreffenden Person mit Delikten als möglich erscheint. Solange das Gesetz keine unmissverständlichen Vorgaben macht, unter welchen Voraussetzungen eine Personenkontrolle zulässig ist; solange unsere Gesellschaft weiterhin von der Vorstellung der Überlegenheit einer europäischen, christlichen Kultur geprägt ist – und dies vor dem Hintergrund von Kolonialismus und Sklaverei; solange der polizeiliche Zugriff auf den als »fremd« etikettierten Körper normalisiert ist; solange die Polizei von einem Korpsgeist und einer Fehlerkultur geprägt ist, die auf hierarchischen, autoritären, patriarchalen und sich schützenden Routinen basiert; solange eine von Rassismus, Existenzängsten, Debatten über Ausländerkriminalität und Migrationsdruck geprägte Mehrheitsgesellschaft von der Polizei erwartet, Minderheiten zu kontrollieren und zu überwachen; solange PolizistInnen aufgrund von sehr hohen Hürden beim Zugang zur Justiz keine Sanktionen fürchten müssen; ja: so lange wird es auch systematisch rassistische Kontrollen geben. Vorfälle gibt es zu viele:
Wilson A. etwa ist fast ums Leben gekommen, weil er fälschlicherweise – auch hier aufgrund rassisierter Merkmale – als mutmaßlicher Bankräuber identifiziert wurde.
Micha L. klagte letztes Jahr zwei Polizisten wegen Amtsmissbrauch und wegen Körperverletzung an. Er stellte den Polizisten die Frage, warum er als Schwarzer Mann stets ins Visier der Polizei gerate, während dies seinen weißen Kollegen nie passiere. Daraufhin nahmen die Polizeibeamten ihn auf den Polizeiposten mit, um ihm dort zu demonstrieren, wer das Sagen hat. Der Fall zeigt: Wer nicht bereit ist, sich ohne Widerrede einer rassistisch diskriminierenden Polizeikontrolle unterziehen zu lassen, erfährt, was es heißt, unverhältnismäßiger staatlicher Disziplinierung unterworfen zu werden, und setzt dabei seinen eigenen Körper aufs Spiel. Anna D. musste erfahren, wie ein Grenzwachtbeamter sie als Verrückte behandelte und ihren Pass zu Boden warf. Weil auch sie es nicht mehr widerspruchslos hinnehmen wollte, regelmäßig als Schwarze Person kontrolliert zu werden. Auch dieser Fall zeigt: Wer sich weigert, einer rassistisch motivierten polizeilichen Anordnung Folge zu leisten, und sich nicht ausweist, riskiert eine Anzeige wegen Nichtbefolgens polizeilicher Anordnungen. Wer sich einem körperlichen Übergriff durch Polizeibeamte widersetzt, findet sich mitunter in einem Verfahren wegen Gewalt und Drohung gegen Beamte wieder.
Geschätztes Publikum, das öffentliche Interesse am Funktionieren staatlicher Autorität ist zweifelsohne ein hohes Gut. Es besteht aber auch kein Zweifel darüber, dass dieses hohe Gut tagtäglich missbraucht wird. Wer nicht ins Bild eines sesshaften Westeuropäers passt – People of Color, Schwarze Menschen, RomNja, SintEzza und jenische Fahrende – erfahren immer wieder, dass das Menschenrecht auf Sicherheit nicht für alle gleich gilt. Auf diese Weise wird das öffentliche Interesse des Funktionierens staatlicher Autorität als Freipass verstanden, die Bekämpfung der Kriminalität nach phänotypischen, rassisierten Merkmalen wie der Hautfarbe und der Haare oder nach pauschal kulturalisierenden Herkunftskategorien auszurichten:
Claudio X. wurde während des Joggens am Ufer des Lac Léman von hinten zu Boden geworfen. Die Polizei meinte, er sei ein gesuchter Drogendealer. In der Sendung SRF He!matland des Schweizer Fernsehens wurde gezeigt, wie zwei Polizisten einen Mann kontrollierten, weil sie diesen gestützt auf eine Dienstanweisung als «Ostblock-Typ» identifizierten. Das öffentliche Interesse am Funktionieren staatlicher Autorität wird außerdem als Grundlage missverstanden, ein diskriminierendes Regime der Migrationskontrolle durchzusetzen: In den Zügen nach dem Grenzübertritt in Chiasso werden systematisch Schwarze Menschen und Menschen mutmaßlich nordafrikanischer Herkunft kontrolliert. Heba H. wurde in der Empfangshalle des Flughafens Zürich nach dem Pass gefragt. In den Blick geriet sie, weil sie ein Kopftuch trug. Ein Ausbildner der Flughafenpolizei Zürich erklärte mit Stolz: »Wir suchen nach ganz bestimmten Gruppen. Nach Nordafrikanern zum Beispiel.
Das System funktioniert.« »Das System«, wie es der Grenzwachtbeamte nennt, funktioniert auch im Landesinnern: David A. wurde am Bahnhof Olten kontrolliert. Er stellte die Frage, ob dies mit seinem Schwarzsein zu tun habe. Die beiden Grenzwächter antworteten: »Ja. Dies hat mit Ihrer Hautfarbe zu tun.« Hingegen lautete die Antwort des Rechtsdienstes der Grenzwacht: »Wir halten uns ans Recht.« Tagtäglich werden auch Schweizer Fahrende auf Stand und Durchgangsplätzen unnötigen, oft schikanierenden Polizeikontrollen unterzogen. Ausländische Fahrende sind nicht erwünscht, werden kontrolliert und nach ihrem Pass gefragt. Geschätztes Publikum, liebes Gericht, diese Rechtsfälle sind nur die Spitze des Eisbergs. Racial Profiling ist mit Scham und Schuldgefühlen verbunden. Wer sich öffentlich exponiert, riskiert, schutzlos rassistischen Anfeindungen ausgesetzt zu werden. Wer sich vor Gericht wehrt, dem oder der wird meist nicht geglaubt. Staatsanwaltschaft und Justiz glauben der Polizei. Ein lückenloser Beweis der diskriminierenden Praxis seitens der Beamt*innen ist praktisch unmöglich. Verfahren werden unbegründet eingestellt. Rechtsverfahren dauern mehrere Monate, ja gar Jahre. Wer verliert, bezahlt teuer. Wer sich wehrt, braucht einen langen Atem, Mut und Unterstützung. Es gibt tausend Gründe, sich gegen Racial Profiling zur Wehr zu setzen. Die Liste rassistischer Vorfälle durch die Polizei ließe sich endlos weiterführen. Jeder Einzelfall verdient die volle Aufmerksamkeit. Es ist aber geradezu absurd, nach Zahlen zu fragen, um das Unfassbare fassbar zu machen. Hier geht es um mehr als um einen Einzelfall. Es geht um institutionellen und strukturellen Rassismus.
In diesem Sinne fordere ich Sie auf, Mohamed Wa Baile freizusprechen und stattdessen die operative und politische Führung der Polizei auf die Anklagebank zu setzen.
Tribunalleiterin:
Vielen Dank, wir kommen nun zum Verteidigungsplädoyer.
Rechtsvertreterin der Polizei:
Geschätztes Tribunal. Ich zitiere: »Nach der einen Vorschrift müssen Grenzkontrollen durchgeführt werden, um das Ausländerrecht durchzusetzen. Nach der anderen Rechtsquelle – gemeint ist das Verbot der Diskriminierung aufgrund von Rasse, Ethnie und Herkunft – dürfen physische und ethnische Merkmale nicht zum Anlass von Kontrollen genommen werden. Das kommt der Quadratur des Kreises gleich.« Zitat Ende. Das Zitat stammt nicht von irgendjemandem, sondern von Markus Mohler. Er war zwischen 1979 und 2001, also über 20 Jahre lang, Kommandant der Polizei Basel-Stadt und danach Leiter der Polizeioffizierskurse. Ein Praktiker also, der genau weiß, was es heißt, Polizist an der Front zu sein. Darüber hinaus ist Mohler Jurist. Ein Mann also, der die Gesetze kennt.
Liebes Publikum, Polizisten sind in der schwierigen Lage, individuelles Verhalten danach zu überprüfen, ob es sich als verdächtig erweist oder nicht. Scheinbar normales Alltagsverhalten kann eben auch verdächtig sein. Wer zum Beispiel den Blick abwendet, die Laufrichtung wechselt oder das Lauftempo beschleunigt, tut dies, weil er oder sie einen Kontakt vermeiden möchte. Aus der Sicht der Polizei kann das ohne Bedeutung sein. Es kann aber eben auch problematisch sein.
[spricht eine Person im Publikum an]
Hand aufs Herz, haben Sie nicht auch schon mal den Blick abgewandt, weil Sie ein schlechtes Gewissen hatten? Oder weil Sie möglichst schnell wieder aus einer Situation rauswollten?
[spricht eine andere Person aus dem Publikum an]
Haben Sie nicht auch schon mal die Richtung gewechselt, weil Sie vor etwas Angst hatten und möglichst rasch aus der brenzligen Situation entschwinden wollten? Wer die Situation im Fall von Herrn Wa Baile einigermaßen nüchtern betrachtet, sieht: Herr Wa Baile wurde deshalb kontrolliert, weil sein Verhalten eben als verdächtig eingeschätzt wurde. Und nicht wegen seiner Hautfarbe. Dass seine Hautfarbe im Polizeirapport erwähnt wurde, ist schlicht und einfach der Tatsache geschuldet, dass Schwarze Menschen häufiger illegal anwesend sind als weiße Menschen. Wo kämen wir hin, wenn wir der Professionalität der Polizisten nicht mehr vertrauen würden, nur weil eine dunkelhäutige Person kontrolliert wurde? Dies würde nämlich bedeuten, dass jede Kontrolle einer Person, die dunkle Hautfarbe hat, von Anfang an dem Verdacht ausgesetzt ist, rassistisch zu sein. Zudem würde es bedeuten, dass die Polizei ihren in Artikel 115 des Ausländergesetzes verankerten Auftrag nicht mehr ernst nehmen dürfte. Dieser lautet nämlich: Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe wird bestraft, wer sich rechtswidrig, namentlich nach Ablauf des bewilligungsfreien oder des bewilligten Aufenthalts, in der Schweiz aufhält. Damit würde eine zentrale Aufgabe der Polizei ins Groteske verkehrt: Die Polizei würde da nämlich zur Förderin von Kriminalität und Illegalität. Liebes Publikum, vertrauen wir also der Polizei. Sie macht ihren Job stets nach objektiven Kriterien. Entscheidend für eine Personenkontrolle ist nie die äußere Erscheinung, sondern stets das individuelle Verhalten. Stefan Blättler, Präsident der Konferenz der kantonalen Polizeidirektoren, machte dies kürzlich in den Medien deutlich. Zitat: »Ein Anlass für eine Kontrolle von den Polizisten wird stets aufgrund der gesamten Umstände beurteilt. Entscheidend sind Verhalten, Aufenthaltsort, Herkunft, Sprache, Aussehen, Kleidung, Haare und Hautfarbe.« Zitat Ende. Die Hautfarbe darf nie das alleinige Kriterium sein. Aber sie darf ein Kriterium sein [schaut gezielt zum Publikum]. Oder können Sie sich vorstellen, als Polizistin für Sicherheit sorgen zu müssen und dabei die Augen vor der Wahrheit der Kriminalitätsstatistik zu verschließen? Das Bundesamt für Statistik veröffentlichte im September 2016 erstmals Zahlen zur Nationalität von Straftätern. Die Ausländer verüben mehr Straftaten als die Schweizer. Und in der ausländischen Bevölkerung werden junge Männer aus West- und Nordafrika sowie der Dominikanischen Republik besonders oft straffällig. Ich wiederhole mich: Die Hautfarbe darf nie das alleinige Kriterium sein. Aber sie darf ein Kriterium sein. Können Sie sich in Zeiten der Massenmigration vorstellen, einfach auszublenden, dass Ausländer eben wie Ausländer aussehen? Oder bei »sexistischen Übergriffen«, »Gewaltdelikten«, »Drogendeal« einfach so zu tun, als ob … [bricht den Satz ab] Ich stoppe hier, bevor ich falsch verstanden werde. Verstehen Sie mich richtig. Ich bin keine Rassistin. Genauso wenig sind die Polizistinnen und Polizisten Rassisten. Sondern Menschen. Menschen, die jeden Tag hier rausgehen, um für unsere Sicherheit zu sorgen. Leib und Leben riskieren. Und dabei nicht selten von Passanten angepöbelt, angespuckt, gar gebissen werden. Und es scheint auch wieder Mode – nein! – vielmehr Strategie zu werden, sie als Rassisten zu beschimpfen. Nicht die Kontrollierten, geschätzte Kollegin [schaut zur Rechtsvertreterin von Mohamed Wa Baile], werden ungerechtfertigt verurteilt, wie Sie das einseitig darstellten. Sondern vor allem die Polizisten werden immer wieder in schmerzhafte Rechtsverfahren reingerissen. Und mit ihnen ihre Familien. Ohne Grund! Bis heute gibt es keinen einzigen Fall, in dem ein Gericht einen Polizisten wegen Racial Profiling verurteilt hat. Andererseits gibt es unzählige Fälle, in denen kontrollierte Personen wegen Hinderung einer Amtshandlung, Beschimpfung, übler Nachrede, Drohung und Gewalt gegen die Polizei verurteilt wurden. Geschätztes Publikum, unter dem Strich: Jeder Person, die auch nur einen Funken Verstand hat, sollte deutlich werden: Die Anklage der Allianz gegen Racial Profiling, die die Polizei des institutionellen Rassismus bezichtigt, ist absurd. Die Aufgabe dieses Tribunals ist es, das Gesetz anzuwenden, nicht, Politik zu machen. Ich respektiere und verstehe Ihr Anliegen [schaut zu Mohamed Wa Baile]. Sie wehren sich dagegen, dass Menschen wegen ihrer Hautfarbe diskriminiert werden. Ich verstehe die Leute, die sich dafür einsetzen. Setzen Sie sich weiter dafür ein, auch wenn Sie wohl einen langen Atem dafür brauchen werden. Aber wenn Sie es tun, tun Sie es weiterhin friedlich, so wie Sie es heute getan haben. Und damit Sie es auch weiterhin tun können, ist es wichtig, dass Sie den Anweisungen der Polizei Folge leisten. Auch ich wünsche mir für meine Kinder eine Welt, in der es keine Vorurteile gibt, aber befolgen Sie weiter die polizeilichen Anweisungen. Vertrauen Sie diesem Rechtsstaat. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Vertrauen Sie weiterhin darauf. Das Gesetz will eben auch, dass Sie den Polizisten Folge leisten.
[Mohamed Wa Baile lacht.]
Rechtsvertreterin der Polizei:
Lachen Sie nicht.
Mohamed Wa Baile:
Sie als privilegierte weiße Schweizerin müssen keine Angst haben, im Bahnhof oder beim Zugfahren von der Polizei kontrolliert zu werden. Machen Sie sich also bitte keine Sorgen, Ihre weißen Kinder werden keine rassistischen Kontrollen erleben.
Rechtsvertreterin der Polizei:
Geschätztes Tribunal, ich verstehe nun: Einen Fehler hat die Polizei tatsächlich gemacht. Sie muss ihre Arbeit in Zukunft besser erklären.
Tribunalleiterin:
Vielen Dank. Jetzt kommen wir zur Befragung der Zeug*innen. Einige Mitglieder der Kollaborativen Forschungsgruppe zu Racial Profiling und ein Mitglied der Autonomen Schule Zürich (ASZ) sind anwesend. Eine erste Frage an einen Aktivisten der Forschungsgruppe, die insgesamt 30 Interviews mit kontrollierten Personen durchgeführt hat: Wie muss ich mir eine diskriminierende Polizeikontrolle vorstellen?
Zeuge I:
Betroffene Personen werden dabei willkürlich aus einer »Masse« herausgepickt, weil ihre Hautfarbe, die Frisur, Sprachkenntnisse oder religiöse Merkmale zu Auswahlkriterien werden – dann sprechen wir von Racial Profiling. Kontrolliert wird dann üblicherweise der Ausweis, wobei vielfach die Daten zur Polizeidienststelle durchgegeben werden. Oft beinhaltet eine Kontrolle auch Fragen nach dem Grund des Aufenthaltes einer Person an einem Ort. Hinzu kommt, dass kontrollierte Personen nicht nur Angaben zu ihrem Aufenthaltsstatus, sondern auch zur Familiensituation und Arbeitsstelle machen müssen. Viele Interviewpartner*innen berichteten von öffentlichen Kontrollen ihrer Taschen, ihrer Kleidung, auch ihres Mundraums, ohne dass ein konkreter Anlass bestand. Nur selten erhalten die Betroffenen eine Antwort auf die Frage nach dem Grund der Kontrolle.
Tribunalleiterin:
Können Sie mir sagen, ob AktivistInnen der Autonomen Schule Zürich auch von Erfahrungen rassistisch diskriminierender Polizeikontrollen berichten?
Zeuge II:
Natürlich erzählen mir sehr oft Teilnehmende und Aktivist*innen der ASZ von Polizeikontrollen. In vielen Fällen handelt es sich um Racial Profiling! Nur wenige trauen sich, ihre Fälle bei der Ombudsfrau der Stadt Zürich zu melden. Hier an der ASZ haben wir im November 2016 eine Aktionswoche zu Racial Profiling veranstaltet und das Thema auch in den Kursen ins Zentrum gestellt.
Tribunalleiterin:
Wir möchten nun etwas mehr über die schweizerische Situation erfahren. Können Sie uns aufgrund Ihrer Forschung sagen, welche Personen von Racial Profiling betroffen sind?
Zeugin III:
Im Rahmen unseres Forschungsprojektes sprachen wir mit Schwarzen Menschen, mit People of Color, SintEzza, RomNja, Jenischen, mit MigrantInnen mit unterschiedlichem Aufenthaltsstatus, Sexarbeitenden, Geflüchteten und Sans-Papiers. Auffällige Differenzen fanden wir in Bezug auf das Alter, das Geschlecht, den Aufenthaltsstatus und die Sprachkenntnisse der Befragten. So sind vor allem junge Menschen und dabei tendenziell vermehrt, aber nicht ausschließlich, Männer von Racial Profiling betroffen. Und während Frauen of Color sowohl von der Polizei als auch von anderen Menschen als Sexarbeitende gesehen werden, bringt die Polizei Schwarze Männer eher mit gewalttätiger Kriminalität in Verbindung. Geflüchtete und Sans-Papiers berichteten häufiger von physischer Gewalt bei polizeilichen Kontrollen und schilderten unrechtmäßige Leibesvisitationen, Durchsuchungen, das Anlegen von Handschellen und die Mitnahme für weitere Abklärungen auf den Polizeiposten. Dagegen hörten wir von Menschen, die akzentfrei Schweizer Mundart sprechen, dass ihre Mundartkenntnisse und/oder ihr Bildungsniveau die Interaktionen mit der Polizei erleichterten und zu einer Verkürzung der Kontrollsituation führten.
Tribunalleiterin:
Was berichten die Teilnehmenden von der Autonomen Schule Zürich? Gibt es ähnliche Erfahrungen?
Zeuge II:
Die meisten fragen sich, warum gerade sie allein kontrolliert werden. Sie sprechen von Ablehnung und Rassismus! Zudem werden sie immer wieder gefragt, warum sie als Asylsuchende nicht in ihren Lagern bleiben. Solche Interaktionen mit der Polizei lassen die Betroffenen fassungslos zurück. Was sollen sie denn tun? Und da fragen sie sich, ob sie in der Schweiz überhaupt als Menschen gesehen werden. Viele, die Kontrollen erlebt haben, fürchten sich sehr vor weiteren Interaktionen mit der Polizei.
Tribunalleiterin:
Zuletzt noch eine Frage: Wie gehen die Kontrollierten mit ihren Erfahrungen von Racial Profiling um?
Zeugin III:
Es gibt Menschen, die Kontrollen bereits antizipieren und deswegen Maßnahmen ergreifen und beispielsweise nicht zu lange am Bahnsteig auf ihren Zug warten, um keine Kontrolle zu riskieren. Taktiken, um eine Kontrolle zu verhindern oder zu verkürzen, umfassen nebst dem Vermeiden bestimmter Orte oder einem veränderten Kleidungsstil auch den Einsatz von Ressourcen wie Mundart zu sprechen, präventiv den Schweizer Pass in die Hand zu nehmen, auf einen Studierendenstatus zu verweisen oder bewusst die Begleitung einer weißen Person zu suchen. In den Interviews wurde immer wieder betont, wie wichtig der Austausch mit anderen Betroffenen ist, um festzustellen, dass man mit diesen Rassismuserfahrungen nicht allein ist.
Tribunalleiterin:
Vielen Dank für Ihre Einschätzungen. Nun kommen wir zum Schlussvotum.
Beobachterin des Tribunals:
Ein Tribunal ist ein juristisches Spiel mit anderen Regeln als bei Bezirks-, Kantons- oder Bundesgericht. Und doch täuscht dieses spielerische Format nicht darüber hinweg, dass Racial Profiling eine ganz reale Erfahrung von Menschen in der Schweiz darstellt. Ist Racial Profiling harmlos, weil alle, die keine Gesetze gebrochen haben, einfach ihren Ausweis zeigen können? Nein, so zu argumentieren, blendet den psychologischen und sozialen Schaden völlig aus, der entsteht, wenn man immer und immer wieder als eine oder einer der »üblichen Verdächtigen« gesehen wird und dadurch signalisiert bekommt: Du gehörst nicht hierher. Im Fall von Mohamed Wa Baile reichte es für eine Polizeikontrolle aus, irgendwo hinzusehen. Ja, wo soll er als Schwarzer Mann denn hinsehen – nach rechts, nach links, nach unten, oben? Nichts ist recht für Schwarze Menschen und People of Color. Würdest du einer Polizistin oder einem Polizisten lange in die Augen schauen, bis sie oder er an dir vorbei ist, hättest du eine Anzeige wegen Belästigung oder Provokation. Also ich wüsste auch nicht, wie ich mich an deiner Stelle verhalten hätte. Rassistische Diskriminierungen kommen meistens nicht von Leuten, die explizit rassistische Absichten haben oder gar von sich sagen: Ich bin Rassist*in. In den meisten Fällen wird Diskriminierung unbewusst praktiziert. Dies hängt unter anderem mit den kolonial-rassistischen Bildern zusammen, von denen ein Polizist – genau wie ich, als weiße Person, geprägt worden ist. Es hängt mit den Stereotypen zusammen, den subtilen Vorurteilen, mit denen wir ganz selbstverständlich aufgewachsen sind. Mit diesen Bildern müssen wir uns auseinandersetzen – trotz der Angst vor möglichen Rissen im Selbstbild und vor dem Verlust alter Selbstverständlichkeiten. Zu fragen bleibt: Warum haben wir Angst, uns unserem eigenen Rassismus zu stellen? Ist es die Angst, lang besessene Privilegien zu verlieren? Oder, um es mit James Baldwin auszudrücken, ist es die Unfähigkeit zu sehen, dass dieser Verlust den Weg für »höhere Träume und schönere Privilegien« ebnen könnte?
Wednesday, 14. September 2022
Posted by Asmaa Dehbi, Vorstandsmitglied INES
Diversity ist das Wort der Stunde und scheint Garant für eine gerechte und plurale Gesellschaft zu sein. Mit dem Erhalt des Swiss Diversity Awards in der Kategorie «Religion» nimmt die Preisträgerin und INES-Vorstandsmitglied Asmaa Dehbi eine kurze Einordnung des Diversitätsbegriffs vor.
Thursday, 19. May 2022
Posted by Fanny de Weck & Tarek Naguib
Fanny de Weck und Tarek Naguib diskutieren über die Möglichkeiten und Grenzen des Rechts im Kampf um ein Ausländer-, Asyl- und Bürgerrecht frei von Willkür und dafür mehr Gerechtigkeit. Dabei sind sie sich nicht immer einig, was mit einem Rechtsstreit vor Gericht erreicht werden kann und was nicht: wo seine Potenziale und wo seine Grenzen liegen? Letztlich geht es ihnen aber beiden darum, dass die Grund- und Menschenrechte von Menschen mit Migrationsgeschichte und Rassismuserfahrung auch umgesetzt werden - und dafür muss gekämpft werden.
Saturday, 23. April 2022
Posted by Rahel El-Maawi, Rohit Jain, Franziska Schutzbach, Tarek Naguib
Die Arbeit des Institut Neue Schweiz INES ist vom Wunsch geprägt, laufende Debatten zu Migration, Diversität und Antirassismus zu dokumentieren, verschiedene Ansätze in Austausch zu bringen und offene strategische Fragen zu diskutieren. Im folgenden Gespräch thematisieren Rahel El-Maawi, Franziska Schutzbach, Tarek Naguib und Rohit Jain Fragen rund um Identitätspolitik, Repräsentation und Intersektionalität und verbinden diese miteinander. Ein Blogbeitrag in zwei Teilen. Zum Teil 2 des Gesprächs zu Antirassismus in the Making.
Friday, 25. February 2022
Posted by Tino Plümecke & Linda Supik
Der Anstieg der Todesfälle bei Menschen ohne Schweizer Pass ist mit 21,8 Prozent während des Pandemie-Jahres 2020 fast doppelt so hoch wie der von Menschen mit Schweizer Staatsangehörigkeit. Während die Sterberate bei Frauen mit Schweizer Staatsangehörigkeit in den untersuchten Altersgruppen 45- bis 64-Jährige und 65- bis 74-Jährige leicht abnahmen, stiegen die Sterberaten bei Frauen mit ausländischer Staatsangehörigkeit im Vergleich zum Vorjahr deutlich an. Dies ergibt eine Auswertung der statistischen Daten des Bundes durch unsere Gastautor*innen Tino Plümecke und Linda Supik.
Thursday, 23. December 2021
Posted by Institut Neue Schweiz
In diesem letzten Blog-Beitrag im 2021 geben wir einen Einblick in die vier Vernissagen zum jüngst erschienenen HANDBUCH NEUE SCHWEIZ. Uns war es wichtig, Themen aufzugreifen, die das Institut Neue Schweiz INES auch im kommenden Jahr beschäftigen werden: ein neues Bürgerrecht, eine vielstimmige Bürger:innenschaft, diskriminierungsfreie Teilhabe und eine Schweiz, die für ihr globales Handeln Verantwortung übernimmt.
Monday, 29. November 2021
Posted by Institut Neue Schweiz
Das HANDBUCH NEUE SCHWEIZ (Diaphanes Verlag) ist ab sofort im Buchhandel erhältlich - voller Migration, Vielfalt und Mehrfachzugehörigkeit. Es schafft eine vielstimmige Plattform, die zum Nachdenken, zum Gespräch und zur Diskussion einladen möchte - und die vor allem Mut machen soll: solidarisch und selbstkritisch. Wer sich ein Bild machen möchte, kann hier die Einleitung lesen.
Friday, 10. September 2021
Posted by Anisha Imhasly
An einem Samstagnachmittag anfangs Juni fanden sich rund fünfzig Menschen in der Gessnerallee Zürich ein, um auf Einladung von INES unter dem Titel „Demokratie und Vielfalt in der Kultur – eine kulturpolitische Debatte“ zu erfahren, wie es um diese Vielfalt in der Kultur bestellt ist. Dies vor dem Hintergrund eines zentralen Anliegens seitens INES: Nämlich, dass sich die demografische Realität der Schweiz in seinen Institutionen – etwa in Politik und Verwaltung, Recht, Medien, Bildung und Kultur – viel stärker abbilden muss. Was hier folgt, ist eine subjektive Einordnung der Diskussionen bzw. einige weiterführende Gedanken zum Thema.
Sunday, 30. May 2021
Posted by Institut Neue Schweiz und Demokratische Juristinnen und Juristen Zürich
In der Schweiz können seit je her Menschen, die hier geboren und aufgewachsen sind, ausgeschafft werden. Nur weil sie den Schweizer Pass nicht besitzen. Mit Annahme der Ausschaffungsinitiative und Verschärfungen im Bürgerrecht hat sich die Situation noch mehr verschlechtert. Rechtsanwalt Babak Fargahi, Filmhistorikerin Marcy Goldberg, Buket Bicer-Zimmermann, Schwester eines in die Türkei ausgeschafften Secondo, und Ständerat Paul Rechsteiner haben am 24. Mai 2021 im Rahmen der Veranstaltungsreihe Kosmopolitics über diese Missstände gesprochen. Hier kann das Video angesehen werden.
Friday, 1. May 2020
Posted by INES Institute New Switzerland
ECONOMIC NEEDS IN TIMES OF THE CORONA CRISIS MUST NOT ENDANGER RESIDENCE STATUS AND NATURALISATIONS - LET US SHOW SOLIDARITY HERE, TOO!
The corona pandemic is not only a health crisis, but also a social and economic crisis. Many people are threatened by unemployment, will be dependent on social welfare and will have to take on debts, also in Switzerland. The financial and social implications of this are massive, and so are the legal consequences – something many people are unaware of. In decisions on residence status and naturalisation, one of the decisive factors is 'economic integration'. The corona pandemic is therefore a potential existential threat to many people: A quarter of the resident population does not have Swiss citizenship, but supports and helps shape the country on a daily basis.
Friday, 30. June 2023
Posted by Tarek Naguib
Um den Herausforderungen der Zukunft zu begegnen, braucht es laut INES eine verfassungsrechtliche Regelung, welche ein Gesetz zur Bekämpfung von Diskriminierung und Förderung der Gleichstellung verlangt. In diesem Sinne entwickelte INES-Co-Geschäftsleiter und Jurist Tarek Naguib eine Vorlage für ein Rahmengesetz zur Bekämpfung jeder Form von Diskriminierung.
Monday, 16. January 2023
Posted by Institut Neue Schweiz
Eine Runde der Schweizer Think-Tanks und Foresight Organisationen ist 2022 zusammengekommen, um über die Herausforderungen für die Demokratie zu diskturieren. Das Treffen fand auf Einladung der Stiftung Mercator Schweiz und der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft statt. Ziel war es, offensichtliche wie verborgene Entwicklungen zusammenzutragen sowie konkrete Massnahmen zur Stärkung und Entwicklung der Demokratie der Schweiz zu identifizieren.
Wednesday, 14. September 2022
Posted by Asmaa Dehbi, Vorstandsmitglied INES
Diversity ist das Wort der Stunde und scheint Garant für eine gerechte und plurale Gesellschaft zu sein. Mit dem Erhalt des Swiss Diversity Awards in der Kategorie «Religion» nimmt die Preisträgerin und INES-Vorstandsmitglied Asmaa Dehbi eine kurze Einordnung des Diversitätsbegriffs vor.
Saturday, 23. April 2022
Posted by Rahel El-Maawi, Rohit Jain, Franziska Schutzbach, Tarek Naguib
Die Arbeit des Institut Neue Schweiz INES ist vom Wunsch geprägt, laufende Debatten zu Migration, Diversität und Antirassismus zu dokumentieren, verschiedene Ansätze in Austausch zu bringen und offene strategische Fragen zu diskutieren. Im folgenden Gespräch thematisieren Rahel El-Maawi, Franziska Schutzbach, Tarek Naguib und Rohit Jain Fragen rund um Identitätspolitik, Repräsentation und Intersektionalität und verbinden diese miteinander. Ein Blogbeitrag in zwei Teilen. Zum Teil 2 des Gesprächs zu Antirassismus in the Making.
Thursday, 23. December 2021
Posted by Institut Neue Schweiz
In diesem letzten Blog-Beitrag im 2021 geben wir einen Einblick in die vier Vernissagen zum jüngst erschienenen HANDBUCH NEUE SCHWEIZ. Uns war es wichtig, Themen aufzugreifen, die das Institut Neue Schweiz INES auch im kommenden Jahr beschäftigen werden: ein neues Bürgerrecht, eine vielstimmige Bürger:innenschaft, diskriminierungsfreie Teilhabe und eine Schweiz, die für ihr globales Handeln Verantwortung übernimmt.
Friday, 10. September 2021
Posted by Anisha Imhasly
An einem Samstagnachmittag anfangs Juni fanden sich rund fünfzig Menschen in der Gessnerallee Zürich ein, um auf Einladung von INES unter dem Titel „Demokratie und Vielfalt in der Kultur – eine kulturpolitische Debatte“ zu erfahren, wie es um diese Vielfalt in der Kultur bestellt ist. Dies vor dem Hintergrund eines zentralen Anliegens seitens INES: Nämlich, dass sich die demografische Realität der Schweiz in seinen Institutionen – etwa in Politik und Verwaltung, Recht, Medien, Bildung und Kultur – viel stärker abbilden muss. Was hier folgt, ist eine subjektive Einordnung der Diskussionen bzw. einige weiterführende Gedanken zum Thema.
Friday, 1. May 2020
Posted by INES Institute New Switzerland
ECONOMIC NEEDS IN TIMES OF THE CORONA CRISIS MUST NOT ENDANGER RESIDENCE STATUS AND NATURALISATIONS - LET US SHOW SOLIDARITY HERE, TOO!
The corona pandemic is not only a health crisis, but also a social and economic crisis. Many people are threatened by unemployment, will be dependent on social welfare and will have to take on debts, also in Switzerland. The financial and social implications of this are massive, and so are the legal consequences – something many people are unaware of. In decisions on residence status and naturalisation, one of the decisive factors is 'economic integration'. The corona pandemic is therefore a potential existential threat to many people: A quarter of the resident population does not have Swiss citizenship, but supports and helps shape the country on a daily basis.
Monday, 16. January 2023
Posted by Institut Neue Schweiz
Eine Runde der Schweizer Think-Tanks und Foresight Organisationen ist 2022 zusammengekommen, um über die Herausforderungen für die Demokratie zu diskturieren. Das Treffen fand auf Einladung der Stiftung Mercator Schweiz und der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft statt. Ziel war es, offensichtliche wie verborgene Entwicklungen zusammenzutragen sowie konkrete Massnahmen zur Stärkung und Entwicklung der Demokratie der Schweiz zu identifizieren.
Thursday, 19. May 2022
Posted by Fanny de Weck & Tarek Naguib
Fanny de Weck und Tarek Naguib diskutieren über die Möglichkeiten und Grenzen des Rechts im Kampf um ein Ausländer-, Asyl- und Bürgerrecht frei von Willkür und dafür mehr Gerechtigkeit. Dabei sind sie sich nicht immer einig, was mit einem Rechtsstreit vor Gericht erreicht werden kann und was nicht: wo seine Potenziale und wo seine Grenzen liegen? Letztlich geht es ihnen aber beiden darum, dass die Grund- und Menschenrechte von Menschen mit Migrationsgeschichte und Rassismuserfahrung auch umgesetzt werden - und dafür muss gekämpft werden.
Friday, 25. February 2022
Posted by Tino Plümecke & Linda Supik
Der Anstieg der Todesfälle bei Menschen ohne Schweizer Pass ist mit 21,8 Prozent während des Pandemie-Jahres 2020 fast doppelt so hoch wie der von Menschen mit Schweizer Staatsangehörigkeit. Während die Sterberate bei Frauen mit Schweizer Staatsangehörigkeit in den untersuchten Altersgruppen 45- bis 64-Jährige und 65- bis 74-Jährige leicht abnahmen, stiegen die Sterberaten bei Frauen mit ausländischer Staatsangehörigkeit im Vergleich zum Vorjahr deutlich an. Dies ergibt eine Auswertung der statistischen Daten des Bundes durch unsere Gastautor*innen Tino Plümecke und Linda Supik.
Monday, 29. November 2021
Posted by Institut Neue Schweiz
Das HANDBUCH NEUE SCHWEIZ (Diaphanes Verlag) ist ab sofort im Buchhandel erhältlich - voller Migration, Vielfalt und Mehrfachzugehörigkeit. Es schafft eine vielstimmige Plattform, die zum Nachdenken, zum Gespräch und zur Diskussion einladen möchte - und die vor allem Mut machen soll: solidarisch und selbstkritisch. Wer sich ein Bild machen möchte, kann hier die Einleitung lesen.
Sunday, 30. May 2021
Posted by Institut Neue Schweiz und Demokratische Juristinnen und Juristen Zürich
In der Schweiz können seit je her Menschen, die hier geboren und aufgewachsen sind, ausgeschafft werden. Nur weil sie den Schweizer Pass nicht besitzen. Mit Annahme der Ausschaffungsinitiative und Verschärfungen im Bürgerrecht hat sich die Situation noch mehr verschlechtert. Rechtsanwalt Babak Fargahi, Filmhistorikerin Marcy Goldberg, Buket Bicer-Zimmermann, Schwester eines in die Türkei ausgeschafften Secondo, und Ständerat Paul Rechsteiner haben am 24. Mai 2021 im Rahmen der Veranstaltungsreihe Kosmopolitics über diese Missstände gesprochen. Hier kann das Video angesehen werden.
Friday, 30. June 2023
Posted by Tarek Naguib
Um den Herausforderungen der Zukunft zu begegnen, braucht es laut INES eine verfassungsrechtliche Regelung, welche ein Gesetz zur Bekämpfung von Diskriminierung und Förderung der Gleichstellung verlangt. In diesem Sinne entwickelte INES-Co-Geschäftsleiter und Jurist Tarek Naguib eine Vorlage für ein Rahmengesetz zur Bekämpfung jeder Form von Diskriminierung.